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   LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17   

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https://dejure.org/2018,18352
LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17 (https://dejure.org/2018,18352)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24.05.2018 - 9 S 212/17 (https://dejure.org/2018,18352)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 9 S 212/17 (https://dejure.org/2018,18352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notwegerecht und die Erreichbarkeit eines Grundstücks mit einem KfZ

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 989
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.11.2013 - V ZR 24/13

    Garagenüberbau: Duldungspflicht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; Recht zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Die Voraussetzungen, das begehrte Notwegerecht aus § 917 I BGB zuzusprechen, liegen grundsätzlich vor.Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (V ZR 106/07; V ZR 278/12 und V ZR 24/13; sämtlich bei Juris) ist bei einem Wohngrundstück die Erreichbarkeit (der Grundstücksgrenze) mit einem Kraftfahrzeug in der Regel für eine ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung erforderlich, so dass zur Herstellung einer solchen Erreichbarkeit ein Notwegerecht beansprucht werden kann.

    Aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit gibt die Kammer ihre bisherige Rechtsprechung jedoch insoweit auf und schließt sich der Auffassung des BGH enger als bisher an.Etwas anderes hinsichtlich der Zubilligung eines Notwegerechts ergibt sich auch nicht daraus, dass der BGH angesichts der Schwere des Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, an das Fehlen einer für die ordnungsgemäße Benutzung notwendigen Verbindung strenge Anforderungen stellt, weshalb Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch Zweckmäßigkeit die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks nicht rechtfertigen können (V ZR 24/13 und V ZR 138/14, beide bei Juris).

  • BGH, 18.06.2015 - V ZR 234/14

    Revision im Nachbarstreit: Beschwer bei der Verurteilung zur Duldung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Die beanspruchte Zuwegung sei zudem nicht geeignet, weil es sich um eine sehr schmale Zufahrt handele, die eine Beschädigung der Hauskante aufgrund der Enge zwischen den Häusern 11 und 8 zwangsläufig mit sich bringe.II.Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache nur im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg.1.Hinsichtlich der Zulässigkeit war das Erreichen der erforderlichen Beschwer im Sinne von § 511 II Nr. 1 ZPO problematisch.Die Beschwer der Beklagten bemisst sich nämlich nach der durch das Notwegerecht bewirkten Wertminderung des Grundstücks (V ZR 234/14).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Die Voraussetzungen, das begehrte Notwegerecht aus § 917 I BGB zuzusprechen, liegen grundsätzlich vor.Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (V ZR 106/07; V ZR 278/12 und V ZR 24/13; sämtlich bei Juris) ist bei einem Wohngrundstück die Erreichbarkeit (der Grundstücksgrenze) mit einem Kraftfahrzeug in der Regel für eine ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung erforderlich, so dass zur Herstellung einer solchen Erreichbarkeit ein Notwegerecht beansprucht werden kann.
  • BGH, 24.04.2015 - V ZR 138/14

    Notwegerecht: Beurteilung einer ordnungsmäßigen Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit gibt die Kammer ihre bisherige Rechtsprechung jedoch insoweit auf und schließt sich der Auffassung des BGH enger als bisher an.Etwas anderes hinsichtlich der Zubilligung eines Notwegerechts ergibt sich auch nicht daraus, dass der BGH angesichts der Schwere des Eingriffs, den ein Notweg für das Eigentum des Nachbarn bedeutet, an das Fehlen einer für die ordnungsgemäße Benutzung notwendigen Verbindung strenge Anforderungen stellt, weshalb Gesichtspunkte der Bequemlichkeit und auch Zweckmäßigkeit die Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks nicht rechtfertigen können (V ZR 24/13 und V ZR 138/14, beide bei Juris).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Die Voraussetzungen, das begehrte Notwegerecht aus § 917 I BGB zuzusprechen, liegen grundsätzlich vor.Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (V ZR 106/07; V ZR 278/12 und V ZR 24/13; sämtlich bei Juris) ist bei einem Wohngrundstück die Erreichbarkeit (der Grundstücksgrenze) mit einem Kraftfahrzeug in der Regel für eine ordnungsmäßige Grundstücksbenutzung erforderlich, so dass zur Herstellung einer solchen Erreichbarkeit ein Notwegerecht beansprucht werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2013 - 12 U 205/11

    Notwegerecht: Anforderungen an die zumutbare Erreichbarkeit eines Wohngrundstücks

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Die Mittelgerichte (OLG Karlsruhe, 12 U 205/11 und OLG Düsseldorf, 9 U 4/13; sämtlich bei Juris) haben das Einfallstor "in der Regel" dazu missbraucht, die Regel umzudrehen, indem gesagt wird, ein Fußweg von 50 oder gar 75 m sei zumutbar.
  • BGH, 08.02.2017 - IV ZR 543/15

    Private Krankenversicherung: Vereinbarung eines jährlichen Selbstbehalts

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Eine grundsätzliche Bedeutung ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn die Entscheidung der Sache von einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt, die über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH, IV ZR 543/15, bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 9 U 4/13

    Bestehen eines Notwegerechts bei anderen möglichen Verbindungen des Grundstücks

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Die Mittelgerichte (OLG Karlsruhe, 12 U 205/11 und OLG Düsseldorf, 9 U 4/13; sämtlich bei Juris) haben das Einfallstor "in der Regel" dazu missbraucht, die Regel umzudrehen, indem gesagt wird, ein Fußweg von 50 oder gar 75 m sei zumutbar.
  • LG Wuppertal, 23.06.2016 - 9 S 66/16

    Voraussetzungen für ein Notwegerecht; Beurteilung der Erreichbarkeit eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.05.2018 - 9 S 212/17
    Auch die Kammer in anderer Besetzung hat diese Auffassung für einen Fußweg von 35 m Länge vertreten (9 S 66/16, bei Juris).
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